Das Sachverständigenwesen in Deutschland ist in unterschiedliche Gruppen und Qualifikationen aufgeteilt.
Neben den
„freien Sachverständigen (selbsternannte, Privatgutachter usw.),
anerkannten Sachverständigen,
verpflichteten Sachverständige“,
gibt es weitere, zusätzliche Qualifikationen, die dem Deutschen sowie dem Europäischen Markt gerecht werden. (Auszug)
Hinweis:
Die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen ist nur noch in Deutschland, Österreich und der Schweiz üblich.
Es wird allgemein damit gerechnet, dass diese in absehbarer Zeit durch die in allen Ländern der EU erfolgreich eingeführte Zertifizierung ersetzt wird.
privatrechtlich organisiert
gem. DIN EN ISO/IEC
zertifizierte Sachverständige
Bestätigung der besonderen Sachkunde durch unabhängige, externe Zertifizierungsstellen mit einer nach
DIN EN ISO/IEC 17024 aufgebauten Organisationsstruktur
öffentlich-rechtlich organisiert
Öffentlich bestellt und vereidigte Sachverständige
Bestätigung der besonderen Sachkunde durch Industrie- und Handelskammern,
Handwerkskammern, Ingenieur-
kammern, Architektenkammern u.a.
Alle Sachverständige, die sich als solche bezeichnen, müssen über besondere Sachkunde verfügen und als Sachverständiger geeignet sein.
Weiterführende Qualifikationen und Abschlüsse sind freiwillig, werden aber am Markt in bestimmten Fällen gefordert.
Abb. Aufbau des Sachverständigenwesens in Deutschland
(Auszug aus der Literatur, Kammerbeiträgen und Rechtshandbücher)