Eintägiges Fach-Seminar
anerkannt im Sinne der MaBV
Weiterbildung für Sachverständige und Immobilienmakler
Die neue
ImmoWertV 2021
Referent
Rolf Lahmeyer
(Präsident des Bundesverbandes der Zertifizierten und Qualifizierten Sachverständigen in Europa B.Z.S. e.V.)
Spezieller Hinweis für Immobilienmakler
Mit der Teilnahme an unserer Veranstaltung erhalten Sie einen Nachweis von
6 Weiterbildungsstunden.
Die Inhalte der Veranstaltung entsprechen Punkt 2.4. (Wertermittlung) der inhaltlichen Anforderungen an die Weiterbildung für Immobilienmakler nach Anlage 1 zu § 15b Absatz 1 der Makler- und Bauträgerverordnung.
Somit ist die Veranstaltung anerkannt im Sinne von §§ 34 c Abs. 2a der Gewerbeordnung in Verbindung mit § 15b der Makler und Bauträgerverordnung (MaBV).
Zurzeit wird das deutsche Wertermittlungsrecht novelliert.
Es soll im Januar 2021 bereits in Kraft treten.
Ziel der Erneuerung ist die Zusammenlegung der bisherigen Richtlinien:
· Bodenrichtwertlinie (BRW-RL)
· Sachwertrichtlinie (SW-RL)
· Vergleichswertrichtlinie (VW-RL)
· Ertragswertrichtlinie (EW-RL)
· Wertermittlungsrichtlinie (WertR 2006)
Zukünftig:
· ImmoWertV 2021
· Ergänzende Anweisungshinweise (ImmoWertA)
Seit Juni 2017 hat sich eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Bundes (BIMA, BMF), der Länder und der kommunalen Spitzenverbände mit der Überarbeitung der Wertermittlungsrichtlinien, beschäftigt.
Zunächst war geplant, eine Zusammenführung der Einzelrichtlinien vorzunehmen. Mittlerweile hat sich die Aktion jedoch zu einer Novellierung des gesamten Wertermittlungsrechtes entwickelt mit dem Ziel, am Ende eine deutlich umfangreichere ImmoWertV und deren Anwendungshinweise zu erreichen.
Nachdem in 2017 bzgl. der ImmoWertR eine Anhörung der Verbände stattgefunden hat und im weiteren Verlauf einige Treffen der Arbeitsgruppen erfolgten, kann wohl davon ausgegangen werden, das es keine wesentlichen Änderungen mehr im Vergleich zum aktuellen Entwurf der ImmoWertV 2021 geben wird.
Folgende Änderungen kommen nach Auffassung der verschiedenen Verbände auf uns zu:
• Erhöhte Verbindlichkeit der Anwendung durch die Aufnahme bisheriger
Regelungen, mit empfehlendem Charakter aus den einzelnen Richtlinien.
(u.a. die Modelle zur Ableitung der Daten)
• Angepasste Modelle zur Ableitung der Daten
• Feststehende, anstelle von standardabhängigen Gesamtnutzungsdauern
• Bundeseinheitliche Definitionen der wertrelevanten Geschossflächenzahl
• Regelungen zur Dateneignung und der Datenherkunft
• Definition des Baujahres
• Verschiedene Begrifflichkeiten.
Ziel des Seminars
Das eintägige Seminar zeigt Ihnen alle (voraussichtlichen) Änderungen auf und bietet das Podium für fachliche Diskussionen. Außerdem wird aufgezeigt, welche Auswirkungen die Änderungen auf die tägliche Arbeit im Sachverständigenbüro und bei anderen Institutionen haben können.
Im Ergebnis macht greifbar, wer in Zukunft größere Mehrbelastungen auf sich nehmen muß und für wen die detaillierteren und verbindlichen Regelungen sinnvoll sein können.
Zusätzlich ist schnell erkennbar, welche Auswirkungen die Veränderungen haben werden.
Mit Verabschiedung der neuen ImmoWertV 2021 erhalten Sie ohne weitere Kosten für Sie exklusiv, ein Update mit allen Änderungen, die sich im Nachgang zum Seminar ergeben.